Eine professionelle Arzt-Website gehört heute zur Grundausstattung jeder Ordination. Neben Design, Inhalt und Barrierefreiheit gibt es jedoch einen Punkt, der häufig unterschätzt wird – das rechtssichere Impressum. Gerade für Ärztinnen und Ärzte gelten in Österreich besondere gesetzliche Anforderungen, da mehrere Rechtsgrundlagen zusammenwirken. In diesem Beitrag von IT4Med erfahren Sie kompakt und praxisnah, welche Impressumspflichten für Arzt-Websites gelten, welche Angaben verpflichtend sind und worauf Sie unbedingt achten sollten.
Warum ist das Impressum für Arzt-Websites besonders wichtig?
Für ärztliche Websites gelten nicht nur allgemeine Impressumspflichten, sondern eine Kombination aus mehreren Gesetzen. Diese rechtliche Mehrfachbelastung macht die korrekte Umsetzung besonders anspruchsvoll:
Relevante Rechtsgrundlagen:
- E-Commerce-Gesetz (ECG)
- Mediengesetz (MedienG)
- Standesrechtliche Vorgaben der Österreichischen Ärztekammer
Das Impressum muss leicht auffindbar sein (maximal 2 Klicks von jeder Unterseite), ständig verfügbar sein sowie vollständig und korrekt ausgefüllt sein. Fehler oder fehlende Angaben können Abmahnungen, Verwaltungsstrafen oder standesrechtliche Probleme nach sich ziehen.
Pflichtangaben für das Arzt-Impressum in Österreich
1. Identität und Kontaktdaten
Folgende Angaben sind zwingend erforderlich:
- Vollständiger Name des Arztes oder der Gruppenpraxis (inkl. Rechtsform, z. B. OG, GmbH)
- Geografische Anschrift der Niederlassung (kein Postfach!)
- E-Mail-Adresse
- Telefonnummer zur raschen Kontaktaufnahme
Wichtig: Ein reines Kontaktformular reicht nicht aus. Patienten und Aufsichtsbehörden müssen Sie direkt erreichen können.
2. Berufsrechtliche Informationen
Ärztliche Websites unterliegen zusätzlichen berufsrechtlichen Transparenzpflichten:
- Gesetzliche Berufsbezeichnung – z. B. „Facharzt für Innere Medizin, verliehen in Österreich“
- Zuständige Kammer – z. B. „Mitglied der Ärztekammer für Wien“
- Aufsichtsbehörde – bei Kassenärzten zusätzlich die zuständige Gesundheitsbehörde
- Berufsrechtliche Vorschriften – Hinweis auf das Ärztegesetz 1998, abrufbar über das Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS)
3. Offenlegung nach dem Mediengesetz (§ 25 MedienG)
Auch kleine Arzt-Websites gelten rechtlich als Medieninhaber. Daher sind folgende Angaben verpflichtend:
- Unternehmensgegenstand – z. B. „Betrieb einer Arztpraxis“
- Blattlinie – Kurze Beschreibung der inhaltlichen Ausrichtung, beispielsweise: „Informationen über die medizinischen Leistungen der Ordination sowie allgemeine Gesundheitsinformationen.“
Diese Offenlegung wird in der Praxis häufig vergessen, ist aber rechtlich zwingend erforderlich.
4. Zusätzliche Angaben bei bestimmten Rechtsformen
Je nach Organisationsform Ihrer Ordination können weitere Angaben erforderlich sein:
- Firmenbuchnummer und Firmenbuchgericht (bei GmbH, OG, Gruppenpraxen etc.)
- UID-Nummer, falls vorhanden
Wichtige Hinweise aus der Praxis
Sachliche Darstellung und Werbebeschränkungen
Ärztliche Websites unterliegen strengen standesrechtlichen Werberegeln. Inhalte müssen sachlich, wahr und berufsangemessen sein. Übertriebene Heilsversprechen, Vergleiche oder reißerische Aussagen sind unzulässig. Die Ärztekammer prüft regelmäßig Websites auf Einhaltung dieser Vorgaben.
Preise transparent ausweisen
Wenn Sie Preise auf Ihrer Website nennen, müssen diese immer als Bruttopreise inklusive aller Steuern und Abgaben klar und eindeutig dargestellt werden.
Barrierefreiheit ab 2025
Ab 2025 treten durch das Barrierefreiheitsgesetz neue Anforderungen in Kraft, die auch Arzt-Websites betreffen können – insbesondere bei Terminbuchung, Formularen und Informationszugang. Ein barrierearmes Impressum ist dabei Teil der Gesamtcompliance.
Checkliste: Ist Ihr Arzt-Impressum vollständig?
Grundangaben:
- Vollständiger Name (Arzt/Praxis/Rechtsform)
- Geografische Adresse der Niederlassung (kein Postfach)
- Telefonnummer
- E-Mail-Adresse
Berufsrechtliche Angaben:
- Gesetzliche Berufsbezeichnung mit Verleihungsort
- Zuständige Ärztekammer
- Aufsichtsbehörde(n)
- Verweis auf Ärztegesetz 1998 (RIS-Link)
Medienrechtliche Offenlegung:
- Unternehmensgegenstand
- Blattlinie
Falls zutreffend:
- Firmenbuchnummer und -gericht
- UID-Nummer
Technische Anforderungen:
- Impressum von jeder Seite max. 2 Klicks erreichbar
- Link deutlich als „Impressum“ gekennzeichnet
- Ständige Verfügbarkeit gewährleistet
Muster-Impressum für Ärzte in Österreich
IMPRESSUM
Medieninhaberin und Dienstanbieterin:
Dr. med. Maria Musterfrau
Fachärztin für Allgemeinmedizin
Anschrift:
Musterstraße 12
1010 Wien
Österreich
Kontakt:
Tel.: +43 1 123 45 67
E-Mail: ordination@musterfrau.at
Berufsrechtliche Angaben:
Berufsbezeichnung: Ärztin für Allgemeinmedizin, verliehen in Österreich
Zuständige Kammer: Ärztekammer für Wien
Anwendbare berufsrechtliche Regelungen: Ärztegesetz 1998
(abrufbar unter: https://www.ris.bka.gv.at)
Aufsichtsbehörde:
Magistrat der Stadt Wien, MA 40
Rathausstraße 7–9, 1010 Wien
Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz:
Unternehmensgegenstand: Betrieb einer Arztpraxis
Blattlinie: Information über medizinische Leistungen der Ordination
sowie allgemeine Gesundheitsinformationen für Patientinnen und Patienten.
[Falls zutreffend:]
Firmenbuch: FN 123456a
Firmenbuchgericht: Handelsgericht Wien
UID-Nummer: ATU12345678
Rechtssicherheit beginnt mit dem Impressum
Das Impressum ist kein Formalakt, sondern ein zentraler Baustein jeder Arzt-Website. Gerade in Österreich ist die Kombination aus E-Commerce-Gesetz, Mediengesetz und ärztlichem Standesrecht anspruchsvoll – mit klaren Vorgaben und konkreten Konsequenzen bei Verstößen.
Investieren Sie die Zeit, Ihr Impressum korrekt aufzusetzen. Es schützt Sie rechtlich, schafft Vertrauen bei Ihren Patientinnen und Patienten und zeigt Professionalität. Bei Unsicherheiten lohnt sich die Rücksprache mit Ihrer Ärztekammer oder eine rechtliche Beratung – ein fehlerhaftes Impressum kann teurer werden als die Investition in eine korrekte Umsetzung.
Kontaktieren Sie uns
IT4MED unterstützt Sie gerne bei der Erstellung und Pflege Ihrer rechtssicheren Arzt-Website – vom Impressum bis zur Barrierefreiheit.
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