e-Zuweisung: Was Ordinationen jetzt wissen und vorbereiten sollten

Mit der e-Zuweisung wird ein weiterer wichtiger Bereich des österreichischen Gesundheitswesens digitalisiert. Ab 1. Oktober 2027 ist sie für viele Kassenärzt:innen, Gruppenpraxen und bestimmte Wahlärzt:innen verpflichtend. Für Ordinationen bedeutet das nicht nur eine technische Umstellung, sondern auch neue Abläufe im Praxisalltag. Wer sich rechtzeitig vorbereitet, kann Verwaltungsaufwand reduzieren, Patient:innen besser informieren und Fördermöglichkeiten nutzen.

Was ist die e-Zuweisung?

Die e-Zuweisung ist die elektronische Erfassung, Übermittlung und Einlösung von Zuweisungen. Sie ist die Weiterentwicklung des bisherigen eKOS-Systems und wird über die e-card-Infrastruktur abgewickelt. Laut Ärztekammer Oberösterreich umfasst eine Zuweisung die konkrete Zuweisung zu einer Untersuchung bei einem anderen Arzt oder einer entsprechenden Einrichtung. Sie ist damit von einer Überweisung zu unterscheiden, bei der Patient:innen zur weiteren Behandlung weiterverwiesen werden. Weitere Informationen dazu bietet die Ärztekammer Oberösterreich.

In der Praxis bedeutet das: Die Zuweisung wird direkt in der Ordinationssoftware erstellt und elektronisch an das System übermittelt. Patient:innen müssen die Zuweisung nicht mehr klassisch als Papierformular mitbringen. Je nach Ablauf erhalten sie etwa einen Antragscode beziehungsweise eine Information zur elektronischen Zuweisung und können damit den Untersuchungstermin vereinbaren.

Welche Leistungsarten umfasst die e-Zuweisung?

Folgende Leistungsarten stehen bereits jetzt zur Verfügung und sind in Großteilen in den Ordinationssoftware-Modulen umgesetzt:

  1. MRT
  2. CT
  3. Knochendichtemessung
  4. Humangenetische Untersuchungen
  5. Klinisch psychologische Diagnostik
  6. Nuklearmedizinische Untersuchungen

Folgende zwei Leistungsarten sind noch nicht in den Ordinationssoftware-Modulen umgesetzt und werden derzeit im Zuge einer Evaluierungsphase entwickelt und bis spätestens 1. Oktober 2027 eingeführt:

  1. Röntgen-Therapie (RÖ-T)
  2. Röntgen-Sonographie (RÖ-SO)

Ab wann wird die e-Zuweisung verpflichtend?

Die verpflichtende Nutzung der e-Zuweisung ist ab 1. Oktober 2027 vorgesehen. Betroffen sind laut Ärztekammer Wien Vertragsärzt:innen und Vertragsgruppenpraxen sowie jene Wahlärzt:innen, die eine e-card-Services-Nutzungsvereinbarung unterzeichnet haben. Die e-Zuweisung betrifft zunächst acht definierte Leistungsarten, darunter CT, MR, Knochendichtemessung, humangenetische Untersuchungen, klinisch-psychologische Diagnostik, nuklearmedizinische Untersuchungen, Röntgen-Therapie sowie Röntgen/Sonographie. Die Details dazu fasst die Ärztekammer Wien zusammen.

Einige Leistungsarten können bereits jetzt im Rahmen einer Pilotierungsphase freiwillig genutzt werden. Dazu zählen unter anderem MR, CT, Knochendichtemessung, humangenetische Untersuchungen, klinisch-psychologische Diagnostik und nuklearmedizinische Untersuchungen.

Welche Ordinationen sind betroffen?

Von der verpflichtenden Nutzung der e-Zuweisung sind grundsätzlich alle Vertragsärztinnen sowie Vertragsgruppenpraxen betroffen, die einen kurativen Einzelvertrag mit einem Krankenversicherungsträger abgeschlossen haben. Ebenfalls umfasst sind alle Wahlärztinnen, die die e-card-Nutzungsvereinbarung unterzeichnet haben.

Damit betrifft die Umstellung nicht nur klassische Kassenordinationen, sondern auch jene Wahlordinationen, die bereits an die e-card-Infrastruktur angebunden sind beziehungsweise entsprechende e-card-Services nutzen.

Ausgenommen von der verpflichtenden Verwendung der e-Zuweisung sind Vertragsärztinnen, die zum 1. Oktober 2027 das 68. Lebensjahr bereits vollendet haben. Ebenfalls ausgenommen sind Vertragsärztinnen, die ihre Einzelverträge bis 30. September 2027 kündigen und deren Einzelvertrag spätestens am 31. Dezember 2027 endet.

Warum die Umstellung mehr ist als nur ein neues Softwaremodul

Der größte Vorteil liegt in der Reduktion von Medienbrüchen. Papierformulare können verloren gehen, unvollständig ausgefüllt werden oder Rückfragen verursachen. Bei der e-Zuweisung werden relevante Daten direkt elektronisch erfasst und weiterverarbeitet. Dadurch lassen sich Abläufe vereinheitlichen und Fehlerquellen reduzieren.

Auch Patient:innen profitieren: Sie müssen nicht mehr mit einem klassischen Papierformular zwischen Ordination, Diagnostik-Institut und Sozialversicherung pendeln. Die notwendigen Informationen sind digital verfügbar, und Bewilligungsprozesse können strukturierter im Hintergrund ablaufen. Das spart Zeit, reduziert Unsicherheit und macht den gesamten Prozess nachvollziehbarer.

Förderung für Vertragsärzt:innen

Für Vertragsärzt:innen und Vertragsgruppenpraxen ist eine einmalige Förderung von 420 Euro vorgesehen. Voraussetzung ist laut Ärztekammer Oberösterreich, dass die e-Zuweisung als integriertes Softwaremodul in der Arztsoftware drei Monate kontinuierlich verwendet wird. Die Feststellung der Nutzung erfolgt automatisiert über administrative Daten im e-card-System, ein gesonderter Antrag ist demnach nicht erforderlich. Die Auszahlung läuft seit Mai 2026 und ist längstens bis Ende Februar 2028 vorgesehen, sofern die Fördersumme nicht früher ausgeschöpft ist. Details dazu finden sich ebenfalls bei der Ärztekammer Oberösterreich.

Wahlärzt:innen, die aufgrund einer Nutzungsvereinbarung zur Verwendung verpflichtet sind, erhalten nach aktuellem Stand keine Förderung. Trotzdem kann die e-Zuweisung auch für Wahlordinationen sinnvoll sein, weil digitale Abläufe zunehmend zum erwarteten Standard im Gesundheitswesen werden.

Zusammenhang mit ELGA, e-Befund und e-card

Die e-Zuweisung steht nicht isoliert da. Sie ist Teil einer größeren Entwicklung: e-Rezept, e-Medikation, e-Befund, e-Impfpass, digitale e-card und weitere e-card-Services verändern Schritt für Schritt die digitale Infrastruktur in Ordinationen.

Besonders wichtig ist der Zusammenhang mit dem e-Befund. Über ELGA können Gesundheitsdiensteanbieter unter bestimmten Voraussetzungen Befunde abrufen, etwa Entlassungsbriefe, Laborbefunde und Radiologiebefunde. ELGA beschreibt den e-Befund als digitale Vernetzung, die den Informationsaustausch zwischen Gesundheitsdiensteanbietern und Patient:innen erleichtern soll. Mehr dazu bietet die offizielle Seite ELGA für Gesundheitsdiensteanbieter.

Das Sozialministerium hat außerdem festgelegt, dass Radiologie- und Laborbefunde schrittweise stärker in ELGA verfügbar werden sollen. Niedergelassene Labors und Radiolog:innen sind seit 2025 stärker in die Speicherverpflichtungen eingebunden, weitere Bereiche folgen schrittweise. Informationen dazu gibt es beim Sozialministerium.

Was Ordinationen jetzt konkret prüfen sollten

Ordinationen sollten frühzeitig klären, ob ihre aktuelle Arztsoftware die e-Zuweisung unterstützt, welche Version erforderlich ist und ob zusätzliche Module, Updates oder laufende Servicekosten entstehen. Ebenso wichtig ist die Frage, ob die e-card-Infrastruktur stabil eingerichtet ist und ob alle Arbeitsplätze, an denen Zuweisungen erstellt werden, korrekt angebunden sind.

Neben der Technik sollten auch interne Zuständigkeiten definiert werden. Wer legt die Zuweisung an? Wer ergänzt medizinische Angaben? Wer prüft Rückmeldungen oder Statusinformationen? Und wie wird dokumentiert, wenn Patient:innen Rückfragen haben?

Auch die Patientenkommunikation sollte vorbereitet werden. Ein kurzer Hinweis auf der Website, ein Textbaustein für die Rezeption oder eine kleine Erklärung im Wartebereich kann viele Rückfragen vermeiden. Patient:innen müssen verstehen, dass eine elektronische Zuweisung nicht „unsichtbar“ ist, sondern über Antragscode, Sozialversicherungsnummer und e-card eindeutig zugeordnet werden kann.

IT-Sicherheit nicht vergessen

Je digitaler Ordinationsabläufe werden, desto wichtiger werden IT-Sicherheit, Datenschutz und zuverlässige Systeme. Die e-Zuweisung läuft über regulierte Gesundheitsinfrastruktur, aber die Ordination bleibt für ihre lokale IT verantwortlich: aktuelle Betriebssysteme, gepflegte Arztsoftware, sichere Benutzerkonten, funktionierende Backups, Virenschutz, Firewall und klare Zugriffsrechte gehören zur Basis.

Gerade wenn mehrere digitale Services parallel genutzt werden, lohnt sich ein technischer Ordinationscheck. Dabei geht es nicht nur darum, ob ein Modul „funktioniert“, sondern ob die gesamte Umgebung stabil, sicher und alltagstauglich ist.

Fazit: Jetzt vorbereiten, später entspannter umstellen

Die e-Zuweisung wird ab 2027 für viele Ordinationen fixer Bestandteil des Praxisalltags. Wer die Umstellung frühzeitig plant, kann technische Probleme vermeiden, das Team in Ruhe einschulen und digitale Abläufe sinnvoll in bestehende Prozesse integrieren.

Für Ordinationen ist die e-Zuweisung damit nicht nur eine gesetzliche Vorgabe, sondern auch eine Chance: weniger Papier, weniger Medienbrüche, klarere Abläufe und ein moderneres Service für Patient:innen. Entscheidend ist, die Einführung nicht als reines Softwarethema zu sehen, sondern als Prozessprojekt für die gesamte Ordination.

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